Unternehmensgründung

Unternehmen in Deutschland kompetent gründen

(Tochter-)Unternehmen und Niederlassungen

Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Italiens und Südtirols. Für Unternehmen aus Italien bieten sich in Deutschland hervorragende Chancen einen neuen Markt zu erschließen oder einen Markt neu zu entdecken. Die Wirtschaftsmentalitäten sind aber unterschiedlich, deshalb ist es für italienische Unternehmen ratsam, in Deutschland eine eigene Niederlassung oder ein Tochterunternehmen zu gründen, um insbesondere in Beratung und Vertrieb kompetent auf den deutschen Markt einzulassen. Dazu berät Sie LAVVIT bei allen rechtlichen und steuerlichen Vorüberlegungen zur Gründung einer Niederlassung oder eines Tochter-Unternehmens.  

Wahl der Unternehmensform …

Die Anwaltskanzlei LAVVIT berät italienische Unternehmer bei der Wahl zwischen Niederlassung und Gründung einer Tochtergesellschaft. Aus steuerlichen Gründen empfiehlt sich oft die Gründung einer Tochtergesellschaft. Hier steht die Wahl der Gesellschaftsform zunächst im Vordergrund: Personengesellschaften wie GbR, OHG (Offene Handelsgesellschaft), GmbH & Co. KG oder Kapitalgesellschaft GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft).

 

Die beliebteste Rechtsform der Deutschen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH. Obwohl die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftskapital beschränkt ist, steht die deutsche GmbH für Seriosität und Vertrauen. Ein ausländischer Unternehmer, der in Deutschland mit einer deutschen GmbH auftritt, kann auf ein starkes Fundament aufbauen.

Beratung der italienischen Unternehmer und Gesellschaftsvertrag

LAVVIT erstellt nach ausführlicher Beratung der italienischen Unternehmer den Gesellschafts­vertrag, die Satzung, der Gesellschaft. Im Gegensatz zu Unternehmensgründungen, die oft allein durch Steuerberater mit einem Formular aus der Schublade zu einem wenig günstigeren Preis erfolgen, berät LAVVIT Unternehmer komplett: Wir arbeiten einen individuellen Gesellschafts­vertrag aus. Denn die gesellschafts­rechtlichen Bestimmungen in BGB, HGB oder GmbHG, regeln grundsätzliche Fragen der einzelnen Gesellschaften. Trotzdem können und müssen in den Gesellschaftsvertrag sehr oft auch Klauseln aufgenommen werden, die den spezifischen Bedürfnissen eines einzelnen Unternehmens und seiner Gesellschafter gerecht werden: Geschäfts­führungs- und Vertretungsbefugnisse, Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung, erbrechtliche Nachfolgeklauseln, familienrechtliche Bestimmungen, etc.Deshalb besprechen wir auch die familien- und erbrechtlichen Auswirkungen. Ehe- und Erbschafts­verträge sowie Testamente müssen neu entworfen oder abgeändert werden, um die Gesellschafter- oder Gesellschafts­interessen bei Scheidung oder Tod eines Gesellschafters zu schützen.

Das ist bei der Gründung noch zu beachten …

Anschließend wird die Gesellschaft bei einem Notar gegründet. Wir legen Wert darauf, mit italienischen-sprechenden Notaren zu arbeiten. Das erleichtert Nachfragen bei der Gründung.

 

Soll die Gesellschaft einen neuen Namen erhalten, bedarf die Namenswahl einer speziellen Kontrolle durch LAVVIT-Anwälte. Unternehmer, die hier nicht bei der Namenswahl aufpassen, sehen sich schnell teuren Markenrechts­­prozessen ausgesetzt. Eine kurze rechtliche Markenrecherche kostet wenig.

 

Nach der Gründung kümmert sich LAVVIT um die Formalitäten: Beantragung der Umsatz­steuer­identifikations­nummer und der Steuernummer, Beantragung von Erlaubnissen wie dem Gewerbe­schein usw. Schwierigkeiten macht immer wie die Eröffnung eines Bankkontos, internationales Bankrecht wie die Basel-Verträge erschweren den Banken die Arbeit. Auch hier hilft LAVVIT mit Kontakten zu Deutschen Kreditinstituten.

Ist die Gründungsphase beendet, steht LAVVIT auch in anderen rechtlichen Fragen, insbesondere im Arbeits- sowie im deutschen und inter­nationalen Handels- und Vertragsrecht zur Seite und erstellt oder überprüft die ersten Verträge der neuen Gesellschaft: Arbeitsverträge, Allgemeine Geschäfts­bedingungen, Mietverträge, uws.

 

Unsere Partner-Steuerberater übernehmen die steuer­rechtliche Beratung sowie die Buchhaltung.

Wenn sich im Laufe des operativen Geschäfts gesellschafts­rechtlichen oder Änderungs­wünsche bezüglich des Gesellschaftsvertrages ergeben, beraten wir die Gesellschafter.

 

In den ersten Monaten übernehmen wir auf Wunsch auch die Interims-Geschäfts­führung und stellen Ihnen die Geschäfts­adresse. Unsere Steuerberater übernehmen bei Bedarf Ihre Buchhaltung, sämtliche Steuer­erklärungen und weitere Tätigkeiten.

Kontakt

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