Bußgeld aus Italien

Bußgeldbescheid oder Geldbuße aus Italien?
Ihr Anwalt hilft!

Geldbußen & Knöllchen aus Italien, Forderungen von ETI-Experts oder Eurotreuhand aus Italien abwehren.

Bußgeldbescheid aus Italien oder Geldbuße einer italienischen Gemeinde: LAVVIT-Der Italien-Anwalt berät und vertritt Sie bei Bußgeld-Bescheiden und Geldbußen aus Italien oder bei Forderungen von ETI-Experts oder der Eurotreuhand; und damit nach Verkehrsverstößen in Italien, bei denen Deutsche, Österreicher und Schweizer auf der Autobahn durch das System Tutor geblitzt oder auf Landstraßen und in Städten von herkömmlichen Blitzern bei Verkehrsverstößen erwischt worden sind.

 

Widerspruch hilft

Aufgrund des EU-Vollstreckungsabkommens, dem auch Italien beigetreten ist, können italienische Bußgelder und Geldbußen in Deutschland vollstreckt werden. In Italien können die Strafen sogar direkt von der Polizei vollstreckt werden. Deshalb sind unbedingt Rechtsmittel, meist ein Widerspruch (ricorso), durch LAVVIT-Italien-Anwälte gegen Bußgelder und Geldstrafen einzulegen.

Bußgeldverfahren in Italien

Grundsätzlich müssen italienische Bußgelder durch eine deutsche Behörde zustellt werden und dem Empfänger spätestens 360 Tage nach dem Verkehrsverstoß zugehen. Absender ist der Präfekt, eine Polizeibehörde oder ein nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen beliehenes Unternehmen, das im Auftrag des italienischen Staates handelt.

Auf Behördenfehler reagieren …

Schon bei der Zustellung unterlaufen den italienischen Behörden häufig Fehler etwa bei Fristüberschreitung oder lapidarer Zustellung mit Einschreiben. Ab Zustellung ist 60 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Dabei muss der Widerspruch in italienischer Sprache eingelegt werden. Wird der Widerspruch bei der falschen Behörde oder in deutscher Sprache eingelegt, gilt er als nicht eingelegt. Die Klärung der Rechtslage und die Formulierung des Widerspruchs ist häufig schwierig und wird ohne Anwalt kaum möglich sein. LAVVIT-Italien-Anwälte stehen hier zur Seite und prüfen jeden Fall aufmerksam.

Widersprüche aufdecken …

Die meisten Widersprüche bleiben immer noch unbeantwortet. Entweder sparen sich die italienischen Behörden die Antwort oder die Widersprüche bleiben in den Aktenschränken liegen und die Sache verjährt. Trotzdem werden auch immer mal wieder Widersprüche von den italienischen Behörden zurückgewiesen. Dann vertreten LAVVIT-Italien-Anwälte ihre Mandanten vor dem zuständigen Friedensrichter.

Mahnschreiben deutscher Inkasso-Unternehmer

Ohne dass ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, erhalten deutsche Italienfahrer oft Mahnschreiben deutscher Inkasso-Unternehmen wie ETI-Experts oder der Eurotreuhand. In diesem Fall schreiben LAVVIT-Italien-Anwälte die Inkasso-Unternehmen an und lassen sich die Bußgeldakte schicken. Je nach Sachlage kann nun ein Widerspruch dazu sinnvoll sein.

FAQ …

Immer öfter verschicken die italienischen Gemeinden Zahlungs­aufforderungen wegen eines Verstoßes gegen die italienische Straßen­verkehr­sordnung, ohne dass ein Bußgeld­bescheid erlassen wurde. Diese bloßen Zahlungs­einladungen sollten aufgehoben, aber nicht bezahlt werden.

Viele italienischen Gemeinden haben die deutschen Inkasso-Unternehmen ETI-Experts oder die Euro-Treuhand beauftragt, italienische Bußgelder in Deutschland einzuziehen. Das ist illegal, trotzdem muss man Schreiben dieser Inkasso-Unternehmen unbedingt ernstnehmen und sollte sich anwaltlich beraten lassen.

Die Nivi Credit aus Florenz ist von einigen toskanischen Gemeinde mit Sondervollmacht ausgestattet worden und darf nach italienischen Recht Bußgeldbescheide zustellen und auch Bußgelder kassieren. Trotzdem ist das nicht EU-rechtskonform und Bußgeldbescheide können damit erfolgreich abgewehrt werden.

Selbstverständlich kann man sich gegen Strafzettel oder Bußbescheide aus Italien wehren. Dazu muss man einen so genannten „Ricorso“ in italienischer Sprache bei der zuständigen Behörde einreichen.

Der Erfolg gegen Strafzettel oder Bußbescheide aus Italien hängt von der richtigen Begründung ab. Das kann nur ein auf italienisches Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt einschätzen. Grundsätzlich sind die Erfolgschancen aber sehr hoch, da sehr viele italienische Bußgeldbescheide unter eklatanten Formmängel leiden und deshalb unwirksam sind.

Wenn Sie in Deutschland einen Verkehrs-­Rechtsschutz besitzen, muss die Rechts­schutz­versicherung auch die Anwaltskosten für Rechtsmittel gegen Verkehrs­verstöße in anderen EU-Mitgliedstaaten übernehmen.

Der Einspruch gegen Strafzettel oder Bußgeldbescheide aus Italien muss in italienischer Sprache erfolgen. Dazu muss er einer bestimmten Form genügen und aus dem italienischen Recht bzw. der Rechtsprechung italienischer Obergerichte begründet sein. Das kann nur Rechtsanwalt, der auf italienisches Verkehrsrecht spezialisiert ist.

ZTL bedeutet „zona traffico limitato“, verkehrsberuhigte Zone. In diesem Bereich dürfen nur Anlieger und der öffentliche Verkehr fahren. Liegt ein Hotel in einer ZTL kann der Gast aber vor Ankunft (!) durch das Hotel eine Erlaubnis beantragen, die ZTL durchfahren zu können.

Ja, auch Bußgelder aus Italien können in Deutschland vollstreckt werden. Da die meisten italienischen Bußgelder aber an Formmängel leiden, kann bei rechtzeitiger Einschaltung eines Anwalts für italienisches Verkehrsrecht Zahlung und Vollstreckung abgewehrt werden.

Nach italienischem Straßenverkehrs-Recht haften sowohl Fahrer als auch Halter. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter.

Werden neben dem Erlass von italienischen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg eingetragen?
Grundsätzlich verjähren italienische Bußgeld­bescheide innerhalb von 360 Tagen. Verjährungs­beginn ist aber nicht der Tag des Verkehrs­verstoßes, sondern der Tag der Abgabe an die zustellende Behörde. Deshalb ist die Frage der Verjährung oft unklar, und kann nur mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden.
Grundsätzlich verjähren italienische Bußgeld­bescheide innerhalb von 360 Tagen. Verjährungs­beginn ist aber nicht der Tag des Verkehrs­verstoßes, sondern der Tag der Abgabe an die zustellende Behörde. Deshalb ist die Frage der Verjährung oft unklar, und kann nur mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden.
Die Verjährung der Vollstreckung von italienischen Bußgeldern beträgt fünf Jahre.
Immer öfter verschicken die italienischen Gemeinden Zahlungs­aufforderungen wegen eines Verstoßes gegen die italienische Straßen­verkehrs­ordnung ohne dass ein Bußgeld­bescheid erlassen wurde. Diese bloßen Zahlungseinladungen sollten aufgehoben, aber nicht bezahlt werden.

Unsere Leistungen zum Bußgeldbescheid aus Italien

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