Handelsrecht Italien

Handelsrecht und Handelsgeschäfte mit Italien

LAVVIT-Anwälte beraten Kaufleute und Unternehmen

Einzelunternehmer, Kaufleute und Handels­gesellschaften unterliegen bei ihren unternehmens­bezogenen Geschäften Sonderregeln, die unter den Begriff Handels­geschäfte fallen. Hier handelt es sich um spezielle Rechte oder Pflichten, die beachtet werden müssen, will ein Unternehmen nicht wirtschaftlichen Schiffbruch erleiden. Handels­geschäfte liegen vor, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind; manchmal reicht es aber auch aus, wenn nur einer der Vertrags­partner Kaufmann ist.  Und: Im Zweifel gilt ein Geschäft, das ein Kaufmann tätigt, als Handels­geschäft (§ 344 Absatz 1 HGB).

LAVVIT berät, wenn bei Handelsgeschäften besondere Sorgfalt und Regeln vorausgesetzt werden:

  • Rücksichtnahme auf Handelsbräuche

  • Vertragsstrafen

  • Bürgschaft

  • Provision

  • Abtretung

  • Kontokorrent

  • Sicherheiten

  • Leistungszeiten

  • Schweigen des Kaufmanns, kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • Gutgläubiger Erwerb

  • Zurückbehaltungsrecht

  • Handelskauf (Annahmeverzug, Bestimmungskauf, Fixhandelskauf, Mängel der Kaufsache etc.)

Handelsrechtsrechtliche Fragen

Kompetente Beratung zu handels­rechtlichen Fragen. Als unternehmens­rechtlich orientierte Kanzlei vertritt LAVVIT Unternehmer und Unternehmen in allen handelsrechtlichen Fragen:

 

  • Unternehmenskauf und Unternehmensfortführung

  • Recht der Firma im engeren Sinn (Unternehmensname)

  • Stellvertretungsrecht im Unternehmen, insbesondere Prokura und Handlungsvollmacht

  • Recht der Handelsgeschäfte (Vertragsfragen, Eigentumserwerb, Handelskauf und Kommission)

  • Vertriebsrecht (Handelsmakler, Handelsvertreter, Kommissionsagent, Vertragshändler, Franchising)

  • Transport- und Lagerrecht

  • sonstige Handelsgeschäfte (Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte, Mietkauf, Leasing, Lizenz- und Softwareverträge)

  • internationales Handelsrecht und Handelsrecht im deutsch-italienischen Rechtsverkehr.

Kontakt

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