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Ihre italienischen Geschäftspartner zahlen plötzlich ihre Rechnungen nicht mehr, vertrösten Sie immer wieder auf den nächsten Monat oder sind gar nicht mehr zu erreichen. Lassen Sie sich das nicht bieten. Seriöse italienische Unternehmen halten Zahlungsziele im internationalen Geschäftsverkehr grundsätzlich ein. Tun sie dies nicht ist, muss zügig gehandelt werden: Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid, Prozessvertretung und Zwangsvollstreckung in Italien.
• Bespricht mit Ihnen die Situation und Hintergrund Ihrer Forderung.
• Überprüft die rechtlichen Vorraussetzungen Ihrer Forderung.
• Prüft die finanzielle Lage des Schuldners.
• Überprüft, ob eventuell schon Konkurs oder Insolvenzverfahren in Italien eröffnet wurden.
• Prüft, ob deutsches, italienisches oder UN-Kaufrecht bei der Inkassotätigkeit beachtet werden muss.
• Erstellt ein Mahnschreiben in italienischer Sprache.
• Hakt beim Schuldner telefonisch höflich aber bestimmt nach.
• Handelt eine Ratenzahlungsvereinbarung aus und erstellt diese wenn der italienische Schuldner Ihre Forderung nicht sofort begleichen kann.
• Überwacht den (Raten-)Zahlungseingang
• Beantragt Mahnbescheide bei italienischen Gerichten.
• Klagt Ihre Forderung vor italienischen Gerichten ein
• Führt Zwangsvollstreckungen in Italien durch.
LAVVIT ist eine Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei für deutsches und italienisches Recht.
Bernd Oostenryck
Rechtsanwalt
Giovanna Vittorino
Avvocato – ital. Rechtsanwältin
Noemi Cuppari
Rechtsanwaltfachangestellte
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