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• Beantragt Einsicht bei der Staatsanwaltschaft in Ihre Strafakte.
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• Beantragt beim Untersuchungsrichter eine Prüfung der Notwendigkeit einer Haft (Haftprüfung).
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• Vertritt Sie in der Hauptverhandlung und befragt die Zeugen pro-aktiv.
• Hält ein inhaltlich auf die Knackpunkte der Anklage und der Zeugenaussagen ausgerichtetes Plädoyer.
Bernd Oostenryck
Rechtsanwalt
Giovanna Vittorino
Avvocato – ital. Rechtsanwältin
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