Strafrecht

Strafrechtliche Vertretung

Mehrsprachiger Strafverteidiger in ganz Deutschland.
Strafverteidigung in deutscher und italienischer Sprache.

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LAVVIT kämpft um ihre Rechte!

„Strafverteidigung ist Kampf!“, damit beginnt ein Handbuch für Strafverteidiger. LAVVIT kämpft hier um die Rechte des Beschuldigten mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Ziel ist dabei, das Gericht von der Sicht des Beschuldigten zu überzeugen. Denn entgegen ihrem Auftrag ermitteln die Staatsorgane nicht immer konkret und ordentlich in alle Richtungen. Auch bei den Staatsorganen menschelt es wie in anderen Behörden. Aber im Strafverfahren bringt der Staat seine Macht mit einer Wucht zum Einsatz, wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens: Gegen das Vermögen oder gar gegen die persönliche Freiheit des Beschuldigten. Und gerade deshalb ist Strafverteidigung Kampf.

Wie in keinem anderen Rechtsgebiet kommt es im Strafrecht auf Nuancen an. Deshalb müssen Verteidiger und Beschuldigter eine gemeinsame Sprache sprechen. LAVVIT-Strafverteidiger sprechen deutsch, englisch und italienisch. Dazu vertreten wir Beschuldigte in ganz Deutschland engagiert.

Spielregeln der deutschen und italienischen Strafprozessordnung

Wir haben ein starkes Team und nutzen die Spielregeln der deutschen wie der italienischen Strafprozess­ordnung und kontrollieren ihre Einhaltung. Unsere Strafverteidiger können keine Wunder vollbringen. Das Theater überlassen wir lieber professionellen Schauspielern, aber LAVVIT verteidigt engagiert und geht keinem Konflikt mit Staatsanwaltschaft oder dem Gericht aus dem Weg. Gekuschelt wird zuhause.

 

Freisprüche sind in Deutschland sehr selten, die Quote liegt bei etwa drei Prozent. Deshalb ist die Einstellung des Verfahrens schon ein großer Erfolg. Und Großteil der Ermittlungen wird schon im Ermittlungsverfahren eingestellt. Hier setzten LAVVIT-Strafverteidiger an. Denn es soll gar nicht erst zur Anklage kommen.

Straftatbestände

LAVVIT-Strafverteidiger kennen sich in den einzelnen Straftatbeständen aus und kämpfen für Sie insbesondere beifolgenden strafrechtlichen Vorwürfen:

 
  • Allgemeines Strafrecht

  • Beleidigung

  • Betrug

  • Diebstahl

  • Einschleusung von Ausländern

  • Körperverletzung

  • Mord

  • Raub

  • Sachbeschädigung

  • Verleumdung

  • Totschlag

  • Unterschlagung

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz, Import, Verkauf von Drogen)

Kontakt

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