Nach italienischem Verkehrsrecht gilt: Wer ein Bußgeld erhält, sollte umgehend Fristen und mögliche Verjährung des Bescheides prüfen lassen und Widerspruch über LAVVIT-Anwälte einreichen.
Wer in Italien ein Bußgeld-Bescheid, eine Geldbuße, einen Strafzettel erhält, sollte die Uhr im Blick behalten: Wird der Verstoß nicht sofort vor Ort in Italien beanstandet, muss das Protokoll innerhalb von 360 Tagen für außerhalb Italiens Wohnhafte auf den Weg gebracht werden. Wichtig: Viele halten Zahlungsaufforderungen ohne beiliegendes Foto für Fakes – das ist in der Regel nicht der Fall; ein Foto ist in Italien kein Wirksamkeitserfordernis. Trifft ein Strafzettel nach über einem Jahr bei Ihnen ein, lohnt es sich besonders, Zustellfristen und Verjährung zu prüfen. Wer die Verjährung oder eine verspätete Zustellung geltend machen will, kann dies mit einem Widerspruch gegen die Vollstreckung tun. Und der lohnt sich immer: Meldet sich der Präfekt nicht, gilt der Widerspruch spätestens nach 210 Tagen als stattgegeben (die italienischen Behörden sind mit der Masse der deutschen Widersprüche hoffnungslos überlastet). Beachten Sie: Italienische Bußgelder können inzwischen auch in Deutschland vollstreckt werden; umso wichtiger ist es, die Fristen rechtzeitig zu prüfen und strukturiert zu reagieren. Der Widerspruch muss in italienischer Sprache und in geeigneter Form erhoben werden.
LAVVIT-Anwälte und Avvocati haben langährige Erfahrung bei der Anfechtung von Bußgeld-Bescheiden italienischer Behörden. LAVVIT-Verkehrsanwälte sprechen Deutsch mit Ihnen und Italienisch mit den italienischen Behören. Die italienische Straßenverkehrsordnung ist für LAVVIT-Juristen das tägliche Brot. Unsere Anwälte kennen sich aus mit italienischen Bußgeldbescheiden, etwa wegen Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken oder Befahren gesperrter Bereichen. Zügiges Handeln ist nötig: Denn nachdem die italienische Regierung das Europäische Abkommen zur Durchsetzung von Bussgeldbescheiden unterzeichnet hat, können italienische Bussgelder auch in Deutschland vollstreckt werden. Dagegen hilft nur ein gut begründeter Einspruch innerhalb von 60 Tagen.
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