Die Kanzlei LAVVIT ist Ihr Ansprechpartner für grenzüberschreitendes Inkasso im Auftrag italienischer Gemeinden und Städte. Wir setzen Bußgeldforderungen gegen deutsche Schuldner durch und sorgen dafür, dass ausstehende Beträge ordnungsgemäß beglichen werden.
LAVVIT handelt im Namen von Safety 21 S.r.l., einem Unternehmen, das von italienischen Staatsorganen mit dem europaweiten Einzug von Bußgeldern beauftragt wurde. Unsere Aufgabe ist es, Sie als Schuldner darüber zu informieren, dass eine rechtskräftige Bußgeldforderung gegen Sie besteht, und Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit zur Zahlung zu bieten.
Bußgelder, die Ihnen in Italien auferlegt wurden, sind nicht einfach zu ignorieren. Sie beruhen auf rechtskräftigen Verwaltungsentscheidungen, die auch in Deutschland vollstreckt werden können. Eine fristgerechte Zahlung spart Ihnen unnötige Mahnungen, zusätzliche Kosten und letztlich eine zwangsweise Durchsetzung durch die deutschen Vollstreckungsbehörden.
Die Vollstreckung von Bußgeldern und Verwaltungsstrafen innerhalb der EU basiert auf verschiedenen Rechtsvorschriften:
• Italienisches Recht: Grundlage für die Ahndung von Verkehrsvergehen in Italien ist die Codice della Strada (italienische Straßenverkehrsordnung) sowie das Gesetz Nr. 689/1981, das die Durchsetzung von Verwaltungssanktionen regelt.
• Deutsches Recht: Das Internationale Rechtshilfegesetz (IRG) ermöglicht die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide unter bestimmten Bedingungen
• Europäisches Recht:
• Der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates der EU regelt die gegenseitige
Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen innerhalb der EU.
• DieRichtlinie (EU) 2015/413 ermöglicht die grenzüberschreitende Verfolgung
von Verkehrsdelikten innerhalb der EU.
Diese Vorschriften stellen sicher, dass rechtskräftige Bußgeldbescheide, die in Italien erlassen wurden, auch in Deutschland anerkannt und durchgesetzt werden können.
Sollten Sie das Bußgeld nicht begleichen, kann die Forderung durch die zuständigen deutschen Vollstreckungsbehörden zwangsweise eingezogen werden. Dies kann unter anderem zu:
• Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
• Lohn- oder Kontopfändungen,
• weiteren Zusatzkosten und Verzugszinsen führen.
Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, die Angelegenheit zeitnah zu regeln.
LAVVIT ist als Anwaltskanzlei berechtigt, für ihre Inkassotätigkeit ein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu fordern. Dieses Honorar entsteht, weil sich die Schuldner in Verzug befinden, und ist nicht zu vermeiden. Die Kosten fallen zusätzlich zu den Bußgeldbeträgen an.
Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, erhalten Sie von uns eine Mitteilung mit allen relevanten Informationen. Sollten Sie Fragen zur Forderung oder zur Zahlungsweise haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
LAVVIT hilft Ihnen dabei, die Angelegenheit schnell und unkompliziert zu klären.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne – wir sind für Sie da!
Schreiben Sie an inkasso@lavvit.com
Bitte füllen Sie das Formular aus.
Wir werden so schnell wie möglich antworten.
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