Anwalt für italienisches Immobilienrecht:

Rundum sorglos – aber wie?

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Immobilien Italien: Fragen zu Grundsteuer (IMU), Vermietung, Versicherung?

Vertrauen Sie dem Anwalt für italienisches Immobilienrecht

Sie haben eine Immobilie in Italien gekauft und haben jetzt Fragen zur Zahlung der Grundsteuer (IMU), Versicherung Ihrer Immobilie, Vermietung der Immoblie, Steuern auf Vermietung.

RA Bernd Oostenryck

Bernd Oostenryck, Rechtsanwalt

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Ihr Anwalt für italienisches Immobilienrecht berät Sie bei Zahlung von Steuern, Vermietung und Versicherung Ihrer Immobilie in Italien sowie der Steuerklärung bzgl. Mieteinnahmen.

LAVVIT-Anwälte, Avvocati und Steuerberater sind Ihre kompetenten Berater bei der Zahlung der Imposta Municipale Unica (IMU), der italienischen Grundsteuer, die den Gemeinden zweimal im Jahr gezahlt werden muss, bei der Versicherung Ihrer Immobilie in Italien, bei der Vermietung Ihrer Ferien-Immobile, bei der Versteuerung von Mieteinnahmen.

• Erklärt alles rund um die Imposta Municipale Unica (IMU)

Berechnet die IMU-Grundsteuer

Erstellt Ihre IMU-Grundsteuer-Erklärung

Berät bei Abschluss von Versicherungen für Ihre italienische Immobilie: Hausrat- und Gebäudeversicherungen

Stellt den Kontakt zu deutschrachigen Versicherungsberatern her.

Berät bei der Vermietung Ihrer Ferien-Immobilie in Italien

Stellt den Kontakt zu seriösen Agenturen her, die die Vermietung übernehmen
Prüft Miet- und Agenturverträge
Berät bei der Versteuerung von Mieterträgen in Italien
Erstellt die Steuererklärungen für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

FAQ – Immobilien und Steuer in Italien – Häufig gestellte Fragen 

Im Juni und Dezember ist die Grundsteuer IMU zu zahlen. Bei Vermietung der Immobilie sind die Mieteinanhmen zu versteuern.

Nein, Sie müssen die Grundsteuer IMU selbstständig und ohne Aufforderung jedes halbe Jahr zahlen.

Die Grundsteuer IMU errechnet sich aus dem Katasterwert der jeweiligen Immobilie. Es handelt sich um eine örtliche Steuer, die je nach Region variiert.

Grundsätzlich kann jede Immobilie auch an Touristen vermietet werden. Allerdings gibt es in Eigentümergemeinschaften (Kondominium) oder Residence-Anlagen vertragliche Einschränkungen. An den oberitalienischen Seen kann es Einschränkungen durch die jeweilige Gemeinde geben.

Nach Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Italien müssen Einnahmen aus Vermietung in Italien auch in Italien versteuert werden.

Die Steuererklärung bzgl. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung muss immer bis Ende Juli des Folgejahres beim italienischen Finanzamt abgegeben werden.

Wie in Deutschland können Sie Hausratversicherung und Gebäudeversicherung abschließen.

FAQ – Immobilien-Kauf in Italien – Häufig gestellte Fragen. 

Das Baurecht ist im Erdbebenland Italien sehr streng, es ist sicher zu stellen, dass die Immobilie dem Baurecht entspricht. Ansonsten drohen dem jeweiligen Eigentümer hohe Strafen durch die italienischen Behörden.

Es gibt keinen Anwaltszwang, aber ein Ausländer sollte in Italien nicht ohne Anwalt eine Immobilie kaufen. Ein Italiener eigentlich auch nicht. Es gibt zu viele Fallstricke, die hohe Folgekosten nach sich ziehen können.

Das italienische Immobilienrecht sieht zwei Schritte vor: Zunächst wird ein Preliminare oder Compromesso-Kaufvertrag privatschriftlich abgeschlossen. Erst Wochen später wird der Übertragungsvertrag (rogito) beim Notar durchgeführt.

Der Preliminare-Vertrag, auch Compromesso genannt, ist ein privatschriftlicher Vertrag, mit dem sich Käufer und Verkäufer zur Übertragung einer Immobilie verpflichten. Das ist also schon der Kaufvertrag.

Der Rogito ist ein notarieller Vertrag, in dem die Übertragung einer Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer durchgeführt wird.

Bei einer proposta d’aquisto, dem unwiderruflichen Kaufangebot, handelt es sich in Wirklichkeit meist um einen versteckten Mini-Preliminare-Kaufvertrag. Das ist keine Immobilien-Reservierung, sondern gleich der Kaufvertrag.

Nein, auf keinen Fall. Die proposta d’aquisto irrevocabile, ein unwiderrufliches Kaufangebot, ist ein Mini-Preliminare-Kaufvertrag auf anderthalb DinA4 Seiten. Hier fehlen wichtige Sicherungsklauseln für den Käufer.

Die Maklergebühr wird nach Abschluss des Prelimainre-Vertrages fällig, und damit sofort nach dem unwiderruflichen Kaufangebot. Mit diesem Mini-Preliminare sollen Diskussionen zwischen Käufer und Verkäufer vermieden werden, damit der Makler schnell an seine Provision kommt. Das ist der eigentliche Zweck des unwiderruflichen Kaufangebotes?

Obwohl der Makler vom Käufer eine hohe Provision verlangt, vertreten die meisten Makler die Interessen des Verkäufers, der auch einen Innen-Provision zahlt.

Nur ein Architekt, Geometer oder Ingenier kann den Ist- mit dem baurechtlichen Soll-Zustand überprüfen. Das kann weder ein Anwalt noch ein Notar.

Traditionell zahlen die Italiener beim Notar mit Schecks. Inzwischen gibt das italienische Immobilienrecht dem Käufer aber das Recht, auf ein Notaranderkonto per Überweisung zu zahlen.

Ja, aber nur wenn man als Käufer selber den italienischen Notar auswählt und sich nicht auf windige Notare einlässt, die mit Maklern und Verkäufern unter einer Decke stecken und bei der Prüfung der Baugeschichte und der Übereignungsgeschichte der Immobilie beide Augen schließen.

Der Käufer hat nach italienischem Immobilienrecht das Recht den Notar auszuwählen, schließlich muss der Käufer auch die gesamten Notarkosten für die Übertragung der Immobilie zahlen.

Bei der Revocatoria-Klage fordern die Gläubiger des Verkäufers die italienische Immobilie vom Käufer heraus. Die Frist dafür beträgt fünf Jahre nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

Gar nicht, aber Preliminare und Rogito können durch einen Anwalt so ausgestaltet werden, dass eine Gläubiger-Klage ins Leere läuft und durch italienische Gerichte abgewiesen wird.

Nein, der Käufer erwirbt die Immobilie in Italien „gekauft-wie-gesehen“. Ein guter Anwalt baut aber trotzdem Haftungsklauseln in den Preliminare-Vertrag ein.

Flaggen Italia Germania

LAVVIT ist eine Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei für deutsches und italienisches Recht.

Bernd Oostenryck

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Was unsere deutschen und italienischen Mandanten sagen

– aktuelle Google-Bewertungen aus Deutschland und Italien –

„… Positiv war, dass es um eine tatsächlich praktikable und pragmatische Lösung ging. Es blieb bei einem Beratungsgespräch indem alle meine Punkte umfänglich beantwortet wurden.“
Simone O.
Händlerin
„Ich kann Lavvit für Deutsche, die in Italien eine Immobilie kaufen wollen definitiv empfehlen. Ich habe bereits 2 Immobilienkäufe mit der Kanzlei erfolgreich abgewickelt.“
Alexander G.
Immobilienkäufer
„Vielen Dank für die sehr gute Beratung und auch Umsetzung bei unserem Immobilienkauf, den unvergessenen Turbulenzen und die Geduld mit uns ungeduldigen Käufern.
Susen B.
Immobilienkäuferin
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Davide C.
Bußgeldsache
„Professionalität, Verfügbarkeit und Schnelligkeit sind die Hauptqualitäten, sowie ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Vom Sekretariat bis zu den Anwälten sprechen sie perfekt Italienisch und Deutsch.“
Valeria C.
Arbeitnehmerin
„RA Oostenryck ist uns sofort gefolgt und hat uns mit Professionalität, Einfühlungsvermögen und Hartnäckigkeit beraten. Stets verfügbar, pünktlich und ehrlich bei Klärungen und Handlungsvorschlägen.“
Daniele C.
Erbsache
„Herrn Oostenryck und die Kanzlei kenne ich seit ca. 10 Jahren und kann sie nur als die besten Anwälte in München empfehlen! Mittlerweile hat mich LAVVIT 4 mal vertreten in Zivilsachen, Unternehmenauflösung, Betrug, ...“
Katharina H.
Zivilrecht
„Tolle Kanzlei! Lavvit hat direkt nach der Beratung reagiert und am selben Tag, die Klageerwiderung noch vor Fristablauf kurz vor Mitternacht rausgeschickt. Danke, besonders für die Abendschicht.“
Anton K.
Strafsache
„Wir leben als Deutsche in Sizilien. Mein Sohn hatte einen Motorrad­unfall, der eine Operation nach sich zog. … Herr Oostenryck ist ein sehr kompetenter Rechtsanwalt, der sich zuverlässig um die Angelegenheit gekümmert hat. “
Claudia C.
Unfallsache

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