Widerrufsrecht beim Strom- und Gasvertrag in Italien: So treten Sie richtig zurück
14 Tage ohne Angabe von Gründen – und was nach Ablauf der Frist gilt. Praxisleitfaden für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Überblick: Zwei Wege zur Vertragsauflösung
Wer in Italien einen Strom- oder Gasvertrag unterschreibt, kann ihn auf zwei Arten beenden:
- durch ordentlichen Rücktritt/Kündigung (z. B. beim Anbieterwechsel oder beim Auszug) und durch
- das Widerrufsrecht („Recht des Umdenkens“) binnen 14 Tagen bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften.
Das „normale“ Rücktrittsrecht (Kündigung)
- Was es ist:
Sie beenden die laufende Belieferung, um zu einem neuen Anbieter zu wechseln oder die Versorgung ganz abzumelden (etwa beim Umzug). - Kosten:
In der Regel fallen keine Vertragsstrafen an; zu zahlen bleibt die Schlussrechnung. Ausnahmen sind Verträge mit Preisgarantie/Bindungsdauer, bei denen Vorfälligkeits-/Ausstiegskosten vorgesehen sein können. - Ablauf:
Kündigung direkt beim aktuellen Anbieter einreichen – dieser veranlasst die Schließung.
Anbieterwechsel: Antrag einfach beim neuen Anbieter stellen; dieser koordiniert den Übergang.
Das Widerrufsrecht („Recht des Umdenkens“)
- Rechtsgrundlage:
Italienischer Verbraucherkodex (GvD Nr. 206/2005). - Wann es gilt:
Nur bei Fernabsatz (z. B. Telefon-/Online-Vertrag) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. Haustür, Messestand). Nicht bei Verträgen, die im Shop abgeschlossen wurden. - Frist:
14 Tage – gerechnet ab Zugang des unterzeichneten Annahmeschreibens des Anbieters (häufig zeitnah per E-Mail). Nach Ablauf wird der Vertrag verbindlich. - Begründung:
Nicht erforderlich; es genügt die rechtzeitige Erklärung.
Widerruf Schritt für Schritt
- Datum prüfen: Liegt der Vertragsabschluss/Zugang der Annahme ≤ 14 Tage zurück?
- Formular nutzen: Der Anbieter muss ein Widerrufsformular bereitstellen (Informationspflicht).
- Sicher zustellen: Widerruf schriftlich senden – Einschreiben/Rückschein, Fax oder PEC
(zertifizierte E-Mail), damit Sie einen Zustellnachweis besitzen. Nachweise aufbewahren.
Nach den 14 Tagen: Wechsel weiterhin möglich
Ist die Widerrufsfrist vorbei, bleibt der Anbieterwechsel bzw. die Kündigung grundsätzlich möglich. Achten Sie jedoch auf etwaige Vertragsstrafen bei Laufzeit-/Fixpreis-Modellen.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das Widerrufsrecht auch ohne Fernabsatz/Haustür?
Nein. Wurde der Vertrag im Ladengeschäft unterschrieben, besteht kein 14-tägiges Recht des Umdenkens.
Ab wann läuft die 14-Tage-Frist?
Ab Zugang des vom Anbieter unterzeichneten Annahmeschreibens. In der Praxis meist zeitnah per E-Mail.
Wie belege ich den fristgerechten Widerruf?
Durch Zustellnachweis (Einschreiben/Rückschein, Faxjournal, PEC-Sendeprotokoll).
Muster-Widerruf (zum Anpassen)
Betreff: Widerruf meines Strom-/Gasvertrags
Kundennummer: [•••] – POD/PDR: [•••] – Vertrag vom: [Datum]
Hiermit widerrufe ich den oben genannten außerhalb von Geschäftsräumen/als Fernabsatz geschlossenen Vertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen.
Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf sowie das Vertragsende schriftlich.
[Ort, Datum]
[Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer]
Versandart: Einschreiben/Rückschein / Fax / PEC (Nachweis aufbewahren)
Hinweis: Nutzen Sie vorrangig das vom Anbieter bereitgestellte Formular, sofern vorhanden.
Praxistipps der Redaktion
Fristen konservativ rechnen: Am besten sofort widerrufen, sobald Sie sich umentscheiden.
Unterlagen sammeln: Vertrag, Annahmeschreiben, AGB, Widerrufsformular, Zustellbelege geordnet ablegen.
Kosten prüfen: Bei Kündigungen nach Ablauf der 14 Tage die AGB auf Bindungen/Strafen prüfen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.